Vertrieb von (vorwiegend regionalen Kauf-) Zeitungen über Selbstbedienungs-Verkaufshilfen.
Bei den Verkaufshilfen werden drei Erscheinungsformen unterschieden:
• Vollautomaten: Nach korrektem Einwurf des Entgelts wird 1 Exemplar zur Entnahme freigegeben.
• Halbautomaten: Nach Einwurf eines Entgelts ist die Entnahme eines oder mehrerer Exemplare möglich.
• Ungesicherte Verkaufshilfen: Ein Geldeinwurf ist zwar vorgesehen, aber die freie Entnahme (Diebstahl) von Exemplaren ist auch ohne Geldeinwurf möglich.
Stummer Verkauf findet überwiegend in Ballungsräumen (Großraum München, Rhein-Ruhr und Großstädten) statt.
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