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Sportwettenverbot für Hartz-IV-Empfänger

In Nordrhein-Westfalen dürfen Hartz-IV-Empfänger nicht mehr am staatlichen Sportwetten-Angebot Oddset teilnehmen. Falls der Wettanbieter Westlotto Wettscheine von Hartz-IV-Empfängern annehmen sollte, droht ihm pro Einzelfall eine Ordnungsstrafe von bis zu 250.000 Euro. Lotto-Tippscheine sind von dem Verbot noch nicht betroffen. Dass irgendwann auch eine einstweilige Verfügung auf Lotto-Spiele beantragt werde, sei aber nicht ausgeschlossen.

Verantwortlich für die einstweilige Verfügung ist der private Glücksspielanbieter Tipico mit Sitz auf Malta, der auch in Deutschland tätig ist.

Tipico wirft Westlotto vor, gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den seit 2008 geltenden Glücksspielstaatsvertrag verstoßen zu haben. Darin ist unter anderem festgehalten, dass Minderjährige, Spielsüchtige, aber auch Menschen mit geringen Einkünften wie Hartz-IV-Empfänger vor Glücksspielen geschützt werden müssen.
Doch wie das vom Gericht begründete Verbot in der Praxis umgesetzt werden soll, ist unklar. Westlotto kündigte an, Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einzulegen.

Liberalisierung des Sportwettenmarktes angestrebt

Das Sportwettenmonopol ist in Deutschland seit Jahren ein Streitpunkt zwischen privaten und staatlichen Konkurrenten. Wie am Donnerstag bekannt wurde wollen die Bundesländer den deutschen Sportwettenmarkt für private Anbieter öffnen und so große Teile dieses Milliardengeschäfts aus der Illegalität herausholen. Eine endgültige Entscheidung wird bis Anfang April angestrebt. Dann könnte der neue Glücksspielstaatsvertrag ab 2012 in Kraft treten.


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(ak) 11.03.2011






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