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Reform des Wettbewerbsrechts beschlossen

Foto: virtua73-Fotolia
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Der deutsche Bundestag hat am 14. Januar 2021 eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) beschlossen. Die Änderungen zielen vor allem darauf ab, Plattform-Unternehmen besser regulieren und schnellere Entscheidungen über digitale Märkte treffen können – um der Schnelllebigkeit eben dieser Märkte gerecht zu werden.

Mit der Reform könne die Bundesregierung es Plattform-Unternehmen künftig untersagen, Angebote von Wettbewerbern auf ihrer Plattform schlechter als ihre eigenen Angebote zu behandeln, heißt es in einer Mitteilung des Bundestags. Dies betrifft zum Beispiel die Darstellung von Suchergebnissen.

Zudem könne das Bundeskartellamt künftig einfacher sogenannte einstweilige Maßnahmen ergreifen, um den Wettbewerb schon frühzeitig zu schützen. Zugleich würden die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet. Auch schaffe das Gesetz Erleichterungen im Recht der Fusionskontrolle. Und schließlich sollen Unternehmen nun mehr Rechtssicherheit bei Kooperationen erhalten – etwa bei der gemeinsamen Nutzung von Daten oder dem Aufbau von Plattformen.

Zu den Neuerungen zählt auch, dass die Umsatzschwelle für die Fusionskontrolle angehoben wurde, und zwar auf 50 Millionen Euro (erste Inlandsumsatzschwelle) beziehungsweise 17,5 Millionen Euro (zweite Inlandsumsatzschwelle). Dadurch soll das Bundeskartellamt entlastet werden.

Die Verlegerverbände BDZV und VDZ begrüßten die Novelle. „Wir erleben derzeit eine auch für die Meinungs- und Medienvielfalt gefährliche Marktkonzentration in der digitalen Welt. Es war höchste Zeit für die neuen Regeln“, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme von Seiten der Verbände. Diese würden es dem Kartellamt nun endlich ermöglichen, gegen die Diskriminierung Dritter und die Bevorzugung eigener Angebote durch "Torwächterplattformen" vorzugehen. Von zentraler Bedeutung sei zudem die Befugnis der Behörde, erstmals auch unangemessene Marktkonditionen von "Torwächterplattformen" zu untersagen, die Wirtschaft wie Verbrauchern schaden.

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(wr) 15.01.2021



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