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Presseverkauf bleibt trotz verschärftem Corona-Lockdown möglich

Der Presseverkauf bleibt auch während des aktuell geltenden Corona-Lockdowns erlaubt. Foto: Presse Fachverlag 2020/ Johannes Freytag

Der Presseverkauf bleibt auch während des aktuell geltenden Corona-Lockdowns erlaubt. Foto: Presse Fachverlag 2020/ Johannes Freytag

Bund und Länder haben die seit Mitte Dezember 2020 geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Deutschland bis Ende Januar 2021 verlängert und in Teilen verschärft. Große Teile des Einzelhandels sowie Restaurants und Freizeiteinrichtungen müssen geschlossen bleiben. Nur Geschäftsarten, die lebensnotwendige Produkte wie Lebensmittel, Getränke, Presse sowie Post- und Paketdienstleistungen anbieten, dürfen weiter öffnen.

Bundesweit einheitlich gilt, dass die Präsenzpflicht in Schulen aufgehoben bleibt, stattdessen setzen die Bundesländer auf Distanzlernen, Wechselunterricht und andere Konzepte zur Verringerung von Kontakten und Infektionsrisiken. Kindertagesstätten sollen nach Möglichkeit nur eine Notbetreuung gewährleisten. Eltern von Kita-Kindern werden dazu aufgerufen, ihre Kinder zuhause zu betreuuen, damit die Gruppengrößen verringert werden können.

Um die Folgen der Schul- und Kita-Schließungen abzufedern und soziale Härtefälle zu vermeiden, hat der Bund angekündigt, den Anspruch auf Kinderkrankengeld in diesem Jahr auszuweiten. Eltern erhalten bis zu 20 zusätzliche Tage eine Lohnersatzleistung, wenn sie für die Betreuung der Kinder zuhause bleiben müssen, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.

Verschärft werden die Kontaktbeschränkungen: Erlaubt sind nur noch Treffen mit einer nicht aus dem eigenen Haushalt stammenden Person. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern wird zudem der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort begrenzt, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagesausflüge sind nicht erlaubt.

Am 25. Januar 2021 wollen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.

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(jf) 06.01.2021






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