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Lucky legt nach

Das "verklagte" Plakat
Das "verklagte" Plakat

Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Schlappe erlitten. Das Gericht hat ihre Klagen gegen den Tabakkonzern British American Tobacco (BAT) als nicht begründet zurückgewiesen. Bohlen und der Prinz sahen sich durch Lucky-Strike-Plakate aus den Jahren 2000 und 2003 in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt und klagen seitdem durch alle Instanzen. Das EGMR befand hingegen, die Plakate seien satirisch und nicht herabsetzend gewesen. Zudem hatten die beiden selbst die Anlässe für die Plakate geliefert und dadurch den Schutz auf „Privatheit" eingeschränkt.

Lucky Strike reagiert auf das Urteil öffentlich mit einem Motiv im Stil der aktuellen Kampagne auf das Urteil.

Stephan Rack, Corporate Affairs Manager bei British American Tobacco (Industrie), kommentiert das Urteil wie Folgt: „Bekanntlich sollten ja diejenigen, die austeilen auch einstecken können. …Wir teilen die Auffassung des EGMR, dass wir mit unseren damaligen Werbemotiven für die Marke Lucky Strike über Dieter Bohlen und Prinz Ernst August von Hannover öffentliche Themen aufgegriffen und ironisch verarbeitet haben, ohne ihre Privatsphäre verletzt zu haben. Denn Satire bedeutet ja nicht immanent Herabsetzung. Wir begrüßen diese gute Entscheidung für Meinungs- und Werbefreiheit.


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(uk) 20.02.2015






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