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Bundesverfassungsgericht weist Bauer-Beschwerde zurück

Der Rechtsstreit zwischen der Bauer Media Group und dem Bundesverband Presse-Grosso um die Frage, ob der Verband für seine Mitgliedsunternehmen Konditionen, insbesondere Handelsspannen, mit den Verlagen aushandeln und vereinbaren darf, ist endgültig beendet. Das Bundesverfassungsgericht hat die diesbezügliche Beschwerde, die Bauer beim Bundesverfassungsgericht nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 6. Oktober 2015 eingelegt hatte, ohne Begründung nicht angenommen.

Der Bundesgerichtshof hatte das Recht des Verbandes zur stellvertretenden Verhandlung letztinstanzlich bejaht.

Auf Anfrage von Presse-Report-Online kommentierte die Bauer Media Group die Entscheidung so: „Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das BGH-Urteil keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung hat. Diese Frage war nach dem BGH-Urteil offen geblieben. Die Bauer Media Group hat lange vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Urteil des BGH inhaltlich akzeptiert und auf der Grundlage des BGH Urteils als Teil einer aus sieben Verlagen bestehenden Koalition sich mit dem Bundesverband Presse-Grosso auf zukunftsweisende Rahmenbedingungen für ein Presse-Vertriebssystems in Deutschland geeinigt, das den unverzichtbaren freien Zugang zu Printmedien sichert.“


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(sgo) 07.09.2018






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