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Weniger Verwaltungslasten für Kleinstunternehmen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) aus Berlin hat gute Nachrichten für mittelständische Unternehmen: Eine neue EU-Richtlinie will die Verwaltungslast von Kleinstunternehmen reduzieren. Sie sollen von den Bilanzierungs- und finanziellen Berichterstattungspflichten ausgenommen werden. „Die Richtlinie ist ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau“, lobt Astrid Krone-Hagenah, Leiterin des Brüsseler HDE-Büros. „Entgegen oft vorgebrachter Argumente wird keineswegs infolge eines nicht vorhandenen Jahresabschlusses die Kreditbeschaffung von kleinen und mittleren Unternehmen erschwert.“

Banken orientierten sich bei der Kreditvergabe vielmehr an anderen Zahlen und Unternehmensinformationen als dem Jahresabschluss, der oft Monate zurückliegt und das vergangene Jahr betrifft.

Kleinstunternehmen sind nach dem jetzt gefundenen Kompromiss Unternehmen, die eine Bilanzsumme von nicht mehr als 350.000 Euro, einen Nettoumsatz von höchstens 700.000 Euro sowie durchschnittlich maximal zehn beschäftigte Mitarbeiter haben.


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(ak) 01.03.2012






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