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Verbraucherinsolvenzen haben sich verdreifacht

Im August 2021 haben 5.779 Verbraucherinnen einen Insolvenzantrag gestellt., meldet das Statistische Bundesamt (Destatis). Im Vergleich zu August 2020 stieg die Anzahl der Anträge um 218 Prozent.
Der starke Anstieg steht im Zusammenhang mit einem Gesetz zur schrittweisen Verkürzung von Restschuldbefreiungsverfahren von sechs auf drei Jahre. Die Neuregelung gilt für Verbraucherinsolvenzverfahren, die ab 1. Oktober 2020 beantragt wurden. Sie ermöglicht den Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang im Anschluss an ein Insolvenzverfahren. Daher ist nach Einschätzung von Destatis davon auszugehen, dass viele überschuldete Privatpersonen ihren Insolvenzantrag zunächst zurückhielten, um von der Neuregelung zu profitieren.
Im Zweijahresvergleich, also in Relation zum August 2019, vor Beginn der Corona-Pandemie, stieg die Zahl der Verbraucherinsolvenzen im August 2021 um 10,3 Prozent.

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(sgo) 12.11.2021






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