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Markenschutz für Goldton bei Lindt-Schokohasen

Der Bundesgerichtshof hat dem Schweizer Schokoladenhersteller Lindt ein wichtiges Alleinstellungsmerkmal für seine Schokohasen gesichert. Der Goldton, den Lindt für die Umhüllung seiner Schokohasen verwendet, von denen allein in Deutschland 500 Mio. Stück verkauft werden, genießt künftig Markenschutz.

Rechtsanwalt Dr. Achim Herbertz von der Dortmunder Wirtschaftskanzlei Spieker und Jaeger kommentiert die Entscheidung wie folgt: „Der Bundesgerichtshof bestätigt, dass auch eine Farbe – selbst wenn sie nicht beim Marken- und Patentamt eingetragen ist, durch bloße Benutzung Markenschutz erlangen kann. Dann müssen mindestens 50 Prozent der Kunden den Farbton einem Unternehmen oder Produkt zuordnen.“


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(ak) 30.07.2021






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