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Änderung im Verpackungsgesetz: Plastiktüten künftig verboten

Der Bundesrat hat einer Änderung des Verpackungsgesetzes zugestimmt. Die greift zum 1. Januar 2022. Ab diesem Datum wird in Deutschland ein Verbot für leichte Plastiktragetaschen gelten. Konkret heißt das, dass Händler keine Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von 15 bis 50 Mikrometer mehr an ihre Kundschaft ausgeben dürfen. Die Bundesregierung will mit dieser weiteren Maßnahmen die Umwelt vor Plastikmüll schützen.

In den vergangenen Jahren ist der Verbrauch an Plastiktüten in Deutschland bereits um mehr als die Hälfte zurückgegangen. 2015 lag der Verbrauch noch bei 5,6 Mrd. Plastiktüten, 2018 waren es dann noch 2,0 Mrd. Seit 2016 gilt, dass Kunststofftragetaschen von Handel nur noch gegen Bezahlung angeboten werden.

Die Änderung im Verpackungsgesetz sieht vor, dass ein Verstoß gegen das künftige Plastiktüten-Verbot als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden kann.

Ausgenommen von dem Verbot sind besonders leichte Kunststofftragetaschen mit einer Wandstärke von weniger als 15 Mikrometern, die zum Beispiel für den Transport von stückweise angebotenem Obst und Gemüse verwendet werden. Eine entsprechende Ausnahme gibt es auch in der EU-Richtlinie. Diese soll dem hygienischen Umgang mit gekauftem Obst oder Gemüse dienen und der Verschwendung von Lebensmitteln vorbeugen.

Bereits ab Juli 2021 sind außerdem Wegwerfprodukte aus Plastik wie Einwegbesteck, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen verboten. Auch der Verkauf von To-go-Bechern und Einweg-Behältern aus Styropor wird dann nicht mehr erlaubt. Die entsprechende Verordnung soll am 3. Juli 2021 in Kraft treten.

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(wr) 13.01.2021






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