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Bund und Länder verlängern Teil-Lockdown ins Weihnachtsgeschäft

Bund und Länder haben sich am 25. November 2020 darauf geeinigt, die seit Anfang November geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pademie bundesweit bis zum 20. Dezember zu verlängern. Weil die Infektionszahlen weiter auf einem hohen Niveau liegen, verschärfen Bund und Länderregierungen zudem mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 einige Regeln. Für die meisten Pressefachgeschäfte wird es aber nur wenige zusätzliche Einschränkungen geben. So gilt die Maskenpflicht künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.

Pressehändler in Einkaufszentren müssen allerdings mit weiter sinkenden Kundenfrequenzen rechnen. Während sich in kleinen Geschäften weiter höchstens eine Person pro 10 qm im Geschäft aufhalten darf, tritt ab 800 qm Verkaufsfläche eine Deckelung in Kraft. Ab 801 qm darf nur noch ein weiterer Kunde je 20 qm zusätzlich ins Geschäft. Im Fall von Einkaufszentren ist bei der Berechnung der maximalen Kundenzahl die Gesamtverkaufsfläche anzusetzen. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.

Private Treffen werden zunächst bis zum 20. Dezember auf fünf Personen aus maximal zwei Haushalten begrenzt - nicht mitgezählt werden dabei Kinder bis 14 Jahren. Für die Weihnachtsfeiertage wird es eine befristete Lockerung geben, dann dürfen sich 10 Personen treffen.

Die bereits auf Grund des vorangegangenen Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben zunächst weiterhin geschlossen - auch die Gastronomie. Übernachtungsangebote im Inland sind weiter "nur für notwendige und ausdrücklich nicht für touristische Zwecke" erlaubt. Bund und Länder appellieren an die Bürger, alle nicht zwingend erforderlichen beruflichen und privaten Reisen zu vermeiden - insbesondere touristische Reisen auch ins Ausland unter anderem im Hinblick auf die Skisaison. Die von den temporären Schließungen betroffenen Branchen sollen analog zum November auch im Dezember finanzielle Unterstützung von Bund und Ländern in Anspruch nehmen können.


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(jf) 26.11.2020






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