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Feuerwerksverkauf startet ab 28. Dezember

Da der 31. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk am 28. Dezember, informiert der Handelsverband Deutschland (HDE). Raketen, Party-Knaller, Schwärmer, Bengal-Artikel und anderes sogenanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II dürfen dann bis zum Abend des 30. Dezember und nur an über 18-Jährige verkauft werden.

Feuerwerksartikel der Klasse II kann erst dann zum Verkauf angeboten werden, wenn sie und ihre Verpackung deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, die Altersgrenze sowie die CE-Kennzeichnung und Registrierungsnummer.

Der Verkauf von Kleinstfeuerwerk der Klasse I wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen ist das ganze Jahr über zulässig, wenn die Kunden älter als zwölf Jahre alt sind.


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(ak) 21.12.2017






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