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BGH verbietet ARD Buffet Magazin

Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten dürfen Verlage nicht bei der Herausgabe von Zeitschriften unterstützen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute (26.1.2017) entschieden. Das Urteil läuft auf ein Verbot des ARD Buffet Magazins hinaus, das Hubert Burda Media, Offenburg/München, in Kooperation mit dem Südwestrundfunk SWR publiziert.

Die Begründung für den Beschluss: Zwar sei es den öffentlich-rechtlichen Sender erlaubt, programmbegleitende Zeitschriften herauszugeben, allerdings dürfe das Angebot dieser Druckwerke nicht durch andere Verlage unterstützt werden.

Dem Urteil geht eine Klage der Bauer Media Group, Hamburg, voraus, die zunächst vom Hamburger Landesgericht als auch vom Hanseatischen Oberlandesgericht abgewiesen wurde. Im Frühjahr 2016 hatte das BGH einer Revision zugestimmt. Zwar haben die Karlsruher Richter den Fall noch einmal an das Oberlandesgericht Hamburg zurück verwiesen. Bauer muss dort aber nur noch ihren Unterlassungsantrag nachbessern.

Das ARD Buffet Magazin erscheint bislang monatlich zum Copypreis von 2,50 Euro. Im vierten Quartal 2016 betrug die verkaufte Auflage laut IVW 158.853 Exemplare je Ausgabe.


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(al) 27.01.2017






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