Die Unwetter in Deutschland haben auch Tabakwaren-Einzelhandelsunternehmen getroffen. Was aber tun, wenn das Hochwasser Teile des Warenbestände beschädigt oder vernichtet hat?
Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandel (BTWE), hat dazu folgende Empfehlung herausgegeben: „Betroffenen Tabakwaren-Einzelhändler empfiehlt der BTWE - nach Rücksprache mit der Steuerzeichenstelle in Bünde - die beschädigte Ware inklusive Steuerzeichen aufzubewahren und seinen Lieferanten zu melden. Dies ist die Basis für etwaige Rückerstattungen.“
(uk) 09.06.2016
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