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EuGH bestätigt Gültigkeit der TPD

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) für gültig erklärt. Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen als auch das zukünftige Verbot von Mentholzigaretten und die neuen Regelungen für E-Zigaretten sind demnach rechtmäßig. Daher hat der EuGH die Klage Polens abgewiesen und bestätigt die Gültigkeit der Richtlinienbestimmungen.

Jan Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbands (DZV), erklärte zu dem Urteil: „Wir halten die Entscheidungen des EuGH in der Sache für falsch. Es ist aus wirtschaftlicher Sicht nur schwer verständlich, warum Zigarettenpackungen zu fast zwei Dritteln mit staatlichen Warnhinweisen und Schockbildern versehen sein müssen und für die eigene Verpackungsgestaltung des Herstellers kaum noch Platz bleibt. Der Gesundheitsschutz ist ein bedeutendes Rechtsgut. Er rechtfertigt aber nicht alles - gerade weil die Gefahren des Rauchens in der Bevölkerung allgemein bekannt sind."

Nach Ansicht des DZV hat der EuGH nicht hinreichend die Gültigkeit der Warnhinweise unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit und der EU-Grundrechtecharta gewürdigt.


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(uk) 04.05.2016






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