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Bundeskartellamt: NOZ und MHN dürfen fusionieren

Die NOZ-Mediengruppe in Osnabrück, Verlag u. a. der Neuen Osnabrücker Zeitung (NOZ), und die Medienholding-Nord-Gruppe (MHN), Flensburg, die u. a. das Flensburger Tageblatt verlegt, dürfen fusionieren. Entsprechenden Plänen erteilte das Bundeskartellamt heute seine Genehmigung.

"Ungeachtet der wirtschaftlichen Bedeutung und der Höhe der betroffenen Auflage war der Zusammenschluss wettbewerblich unproblematisch. Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass es keine Überschneidungen zwischen den Tätigkeitsgebieten beider Verlagsgruppen gibt", sagte Andreas Mundt (Bild: Bundeskartellamt), Präsident des Bundeskartellamtes, zu dem Entscheid. "Während sich die NOZ-Mediengruppe auf Niedersachsen beschränkt, ist die MHN-Gruppe in Schleswig-Holstein und Mecklenburg Vorpommern aktiv. Dementsprechend war der Zusammenschluss freizugeben."


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(sgo) 07.04.2016






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