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Hochwasserkatastrophe: Hilfe für betroffene Tabakwarenhändler

Tabakwarenhändler, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind, können von der Tabaksteuer entlastet werden. Das Bundesfinanzministerium hat laut BTWE mitgeteilt, bei Flutschäden an Tabakwaren bestehe die Möglichkeit, das Verwaltungsverfahren für eine Entlastung von der Tabaksteuer zu vereinfachen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Packungen mit den Tabakwaren noch im Handel körperlich vorhanden sein müssen. Betroffene Händler können sich mit ihrer Meldung über beschädigte, aber noch vorhandene Tabakwaren (inklusive Steuerzeichen) an den BTWE wenden: btwe@einzelhandel.de.


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(uk) 24.06.2013






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