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Feuerwerksverkauf startet am 29. Dezember 2022

Feuerwerkskörper dürfen vom 29. bis 31 Dezember 2022 verkauft werden - Foto: aboutpixel
Feuerwerkskörper dürfen vom 29. bis 31 Dezember 2022 verkauft werden - Foto: aboutpixel
Nach zwei Jahren Feuerwerksverbot darf zum Jahreswechsel 2022/2023 wieder geböllert werden. Der Verkauf von Silvesterfeuerwerk beginnt am 29. Dezember 2022. Bis einschließlich 31. Dezember 2022 dürfen dann Raketen, Party-Knaller, Schwärmer und anderes so genanntes Kleinfeuerwerk der Klasse II verkauft werden. Diese dürfen allerdings nur an über 18-Jährige verkauft werden.

Die Feuerwerkskörper dürfen nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

Kleinstfeuerwerk der Klasse I, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.


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(ak) 27.12.2022






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