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Sonderregelung für Presseremission läuft Ende Juli aus

Zum 31. Juli 2020 laufen die Sonderregelungen aus, die Verlage und Pressegroßhandel dem presseführenden Einzelhandel im März eingeräumt hatten. So galt für den Einzelhandel übergangsweise ein Kulanzrahmen von sechs statt drei Monaten für Spätremissionen. Durch die schrittweisen Lockerungen der Maßnahmen durch Bund und Länder normalisiert sich die Verkaufssituation im Einzelhandel nach und nach. Daher gelten ab dem 1. August 2020 wieder die branchenüblichen Kulanzregeln, wonach der Presseeinzelhändler für Spätremissionen binnen drei Monaten eine Gutschrift erhält.

Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ), Gesamtverband Pressegroßhandel (GVPG) und Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) lobten in einer gemeinsamen Mitteilung die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Einzelhandel, in Druckereien, im Pressegroßhandel und der Logistik. Wörtlich heißt es: „Die Zeitschriften- und Zeitungsverlage und der Pressegroßhandel danken den Partnern im Einzelhandel für deren herausragendes Engagement in den zurückliegenden Wochen der Corona-Pandemie. Der Pressevertrieb über den stationären Einzelhandel habe den Stresstest bestanden und die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Presseprodukten auch auf diesem Weg sichergestellt.“

Presse-Grosso-Präsident Frank Nolte kommentiert: "In den zurückliegenden Wochen konnten wir trotz der Corona-Pandemie und den Einschränkungen im Einzelhandel die Bevölkerung mit den Presseprodukten ihrer Wahl zuverlässig versorgen. Obendrein haben wir aus dieser Zeit viele Anregungen für unsere Arbeit gewonnen.“

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(uk) 08.06.2020






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