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Bundesnetzagentur legt Entwurf für eine Porto-Erhöhung ab Januar 2027 vor -  Foto: Articus & Roettgen Fotografie / DHL Group

Bundesnetzagentur legt Entwurf für eine Porto-Erhöhung ab Januar 2027 vor - Foto: Articus & Roettgen Fotografie / DHL Group

Briefsendungen werden ab 2027 teurer

Die Deutsche Post darf ab 2027 das Porto erhöhen, teilte die Bundesnetzagentur am 12. Oktober 2026 mit. Demnach dürfen Briefe von Privat- und Geschäftskunden um 20,35 Prozent teurer werden. Im Vergleich dazu lag der Spielraum für Preiserhöhungen im Jahr 2024 bei 10,48 Prozent. Pakete für Privatkunden dürfen um 10,72 Prozent (2024: 7,21 Prozent) teurer werden.

Die neuen Postgebühren sollen ab dem 1. Januar 2027 für zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2028 gelten.

Die Deutsche Post AG hatte im Maßgrößenverfahren einen größeren Spielraum für Preisanpassungen gefordert und dies mit gestiegenen Wertschöpfungs- und Gemeinkosten bei gleichzeitig sinkenden Briefmengen begründet.

„Wesentlicher Grund für das steigende Porto sind die stark abnehmenden Briefmengen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Wenn die Kosten unter anderem aufgrund der zunehmenden Digitalisierung auf weniger Briefe zu verteilen sind, steigen die Preise. Die Bundesnetzagentur ist gleichzeitig unter den geforderten Anpassungen der Deutschen Post AG geblieben und hat diverse geltend gemachte Positionen nicht berücksichtigt.“

Nach Angaben der Bundesnetzagentur ist der große Preissetzungsspielraum vor allem auf den Rückgang der Briefmengen infolge der Digitalisierung zurückzuführen. Gründe hierfür sind die zunehmende Verlagerung der Kommunikation auf digitale Kanäle sowie die ab 2028 verpflichtende Einführung elektronischer Rechnungen. Die sinkenden Sendungsmengen erhöhen die Stückkosten.

Die Bundesnetzagentur berücksichtigte dabei nicht alle von der Deutschen Post AG geltend gemachten Mehrkosten. So wurden Kosten im Wertschöpfungs- und Gemeinkostenbereich nur teilweise anerkannt. Vollständig anerkannt wurden hingegen die Personal-, Sozial- und Versorgungslasten, die der Deutschen Post AG aus ihrer Rechtsnachfolge der Deutschen Bundespost entstehen.

Wie die Post ihre Spielräume bei der Preissetzung für die einzelnen Produkte nutzt, obliegt ihrer unternehmerischen Entscheidung.

„Es ist möglich, die Preise einzelner Produkte stärker und andere wiederum schwächer anzuheben“, erklärte die Bundesnetzagentur. „Die neuen Porti werden in einem sich anschließenden Entgeltverfahren genehmigt.“

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Aynur Kaya 15.10.2026