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Foto: Joachim Wendler - Adobe Stock

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Geplante Umstellung auf digitale Belege wirft Fragen für den Handel auf

Die Bundesregierung plant, die Pflicht zur Ausgabe von Papier-Kassenzetteln zum 1. Januar 2028 durch eine Verpflichtung zur Bereitstellung digitaler Belege zu ersetzen. Der in Berlin ansässige Handelsverband Deutschland (HDE) spricht sich stattdessen für eine vollständige Abschaffung der Bonpflicht aus und verweist dabei auf entsprechende Formulierungen im Koalitionsvertrag.

Nach Einschätzung des HDE könnte die Umstellung auf digitale Belege für Einzelhändler einen zusätzlichen technischen und finanziellen Aufwand verursachen. Während einige moderne Kassensysteme bereits über entsprechende Funktionen zur digitalen Belegausgabe verfügen, könnten bei älteren oder einfacheren Systemen Anpassungen erforderlich sein. „Im Koalitionsvertrag wurde die Abschaffung der Bonpflicht vereinbart. Die Einzelhändler erwarten daher zu Recht, dass dieses Versprechen auch umgesetzt wird. Wenn nun lediglich der Papierbon abgeschafft und durch einen verpflichtenden digitalen Beleg ersetzt wird, bleibt die Belegpflicht faktisch bestehen. Das wäre eine große Enttäuschung für den Einzelhandel. Gleichzeitig drohen den Unternehmen erhebliche Investitionen in ihre Kassensysteme - und das in einer wirtschaftlich ohnehin angespannten Situation“, erklärt HDE-Steuerexperte Ralph Brügelmann.

Zugleich weist der Verband darauf hin, dass die Vorgaben für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) derzeit auf die Version 3.0 aktualisiert werden. Wann die Finanzverwaltung die Arbeiten abschließt und wann die Hersteller die neuen Anforderungen in ihre Kassensysteme integrieren, ist derzeit noch offen. Nach Auffassung des HDE sollten Unternehmen mögliche Investitionen in neue Systeme daher vor dem Vorliegen der endgültigen Vorgaben sorgfältig prüfen. Der Verband regt an, die Einführung der geplanten Kassenpflicht für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro zeitlich mit dem Abschluss der Arbeiten an der DSFinV-K abzustimmen.

Laut dem HDE bestehen darüber hinaus weiterhin rechtliche Fragen zur Umsetzung digitaler Belege in bestimmten Anwendungsbereichen. Dies betrifft insbesondere Waagen-Kassen-Systeme, die unter anderem in Supermärkten, in Obst- und Gemüseabteilungen oder Fleischereien eingesetzt werden. Gemäß der europäischen Richtlinie über nichtselbsttätige Waagen müssen bei bestimmten preisrechnenden Waagen Informationen zum Verkaufsvorgang für Kunden auf einem Bon oder Etikett ausgegeben werden. Ob diese Vorgabe auch künftig einen Papierausdruck erfordert, wird derzeit in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft. Eine Entscheidung liegt bislang nicht vor.

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Aynur Kaya 24.08.2026