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Elektronische Rechnungen häufig nicht vorsteuerabzugsfähig

Bei Einkäufen im Internet gibt es häufig "nur" eine elektronische Rechnung. Diese erfüllen jedoch häufig nicht die umsatzsteuerlichen Anforderungen: So ist z.B. nicht nur eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich; der Rechnungsempfänger muss diese zudem mit einer speziellen Software online überprüfen und elektronisch archivieren. Um sicherzustellen, dass das Finanzamt die Rechnungen akzeptiert und die Vorsteuer abgezogen werden kann, sollte man sich die Rechnungen weiterhin zusätzlich per Post zuschicken lassen, empfiehlt Haufe Finance, und erklärt, worauf es bei elektronischen Rechnungen ankommt >>> (zur Meldung)


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(is) 15.04.2011






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