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Update: Wo dürfen Tabakläden geöffnet sein?

Die Frage, ob Tabakwarengeschäfte (ob mit oder ohne Presse und Lotto) geöffnet haben dürfen, wird von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt zu kontrollieren. Die Vorgehensweise der Behörden vor Ort ist selbst innerhalb der Bundesländer zum Teil sehr uneinheitlich, hat der BTWE beobachtet. Dies sei angesichts der unscharfen Vorgaben, nach denen diese agieren müssen, verständlich.

Den Stand der Dinge hat der BTWE in einer Tabelle zusammengefasst, die den Stand am 26. März wiedergibt (siehe unten). Inzwischen hat sich die für Niedersachsen die Lage auch geklärt: Reine Tabakgeschäfte oder E-Zigaretten-Shops sind demnach geschlossen zu halten. Mischbetriebe dürfen nur noch öffnen, wenn das „legale“ Sortiment, zum Beispiel zum Beispiel Zeitungen, Poststelle, ÖPNV, überwiegt.

Der BTWE hatte in einem Brief an die Ministerpräsidenten darauf gedrängt Tabakwarengeschäfte wie Lebensmittelgeschäfte zu behandeln und daher ihre Öffnung weiterhin zu erlauben.

Der BTWE empfiehlt Händlern generell folgendes Vorgehen:

• Suchen Sie, auch wenn vor Ort ein Vermarktungsverbot für Sortimente/Totalschließung des Geschäftes ausgesprochen wurde, zusätzlich Kontakt mit Ihrer zuständigen Ordnungsbehörde. Das war in den letzten Tagen in vielen Fällen erfolgreich.
• Erklären Sie, dass Sie als Vertriebspunkt für Tabakwaren den Lebensmitteleinzelhandel in dieser Krisensituation extrem entlasten. Alle Kunden (14 Mio. Raucher), die in Ihrem Geschäft einkaufen, sorgen nicht für zusätzliche Menschenansammlungen im Lebensmitteleinzelhandel.
• Erklären Sie, dass Sie mit Ihrem Pressesortiment offiziell systemrelevant sind. Wenn Sie aber ausschließlich Zeitungen verkaufen dürfen, ist das Geschäft für Sie nicht mehr rentabel und Sie müssen es schließen.
• Und sehr wichtig: Halten Sie unbedingt die Maßnahmen zum Infektionsschutz ein (max. Kundenzahl, Abstand, Desinfektionsmittel etc.), machen Sie einen entsprechenden Aushang an Ihrem Geschäftseingang und - vor allem - sprechen Sie auch darüber mit Ihrer Ordnungsbehörde.
Stand der der Dinge am Donnerstagabend, 26. März 2020

Stand der der Dinge am Donnerstagabend, 26. März 2020


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(uk) 24.03.2020






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