News

Zeitschriftenverkauf bleibt erlaubt

Von den aufgrund der Corona-Epidemie seitens der Behörden verhängten Ladenschließungen bleiben Geschäfte, die Zeitschriften verkaufen, ausgenommen. Eine entsprechende Mitteilung gab die Bundesregierung gestern (19. März) heraus.

In den ursprünglichen Leitlinien zur Bekämpfung der Epidemie vom 16. März war – neben einigen anderen Branchen – ausdrücklich lediglich der Zeitungsverkauf, nicht aber der Zeitschriftenverkauf von den Ladenschließungen ausgenommen worden. Das hatte teils zu Irritationen in der Pressevertriebsbranche geführt.

Die nun erfolgte Präzisierung begrüßte der Gesamtverband Pressegroßhandel in Köln. "Wir danken der Bundespolitik für die Klarstellung", erklärte dazu Hauptgeschäftsführer Kai-Christian Albrecht (Foto: BVPG). Die Presse und der Pressevertrieb erfüllten gerade in der aktuellen Ausnahmesituation eine für die Allgemeinheit wichtige Aufgabe, um die Versorgung vor Ort mit verlässlichen Nachrichten, Hintergründen und Kommentierungen zu gewährleisten.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften über den Pressegroß- und Einzelhandel erfordere außerordentliche Anstrengungen von allen Beteiligten, laufe aber insgesamt vergleichsweise störungsfrei, teilte Albrecht zudem mit. Die Lieferketten seien stabil.


zurück

(sgo) 20.03.2020






Inhalt | Bestellung


Zeitschriften-Suche


Der Wegweiser zum erfolgreichen Presseverkauf