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Bayerische Regierung stellt klar: Pressegeschäfte dürfen weiter öffnen


Trotz Corona-Pandemie dürfen Pressegeschäfte bundesweit öffnen. Hier im Bild Zig News in München. Archivbild: Presse Fachverlag/ Johannes Freytag

Auch in Bayern dürfen Pressefachhändler weiterhin ihre Geschäfte öffnen. Denn sie sichern die Grundversorgung der Bevölkerung mit Informationen. Das hat die bayerische Staatsregierung in einem Ergänzungsschreiben zur Allgemeinverfügung vom 16. März klargestellt.

Zur Erinnerung: Anfang dieser Woche wurden nach Gesprächen zwischen Bundes- und Landesregierungen gemeinsame Leitlinien zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus veröffentlicht (Presse Report berichtete). Darin wurde die Schließung von Freizeit- und Kultureinrichtungen und vielen Einzelhandelsgeschäften angekündigt. Gleichzeitig wurden Ausnahmen bekanntgegeben: Neben Lebensmittelgeschäften, Getränkemärkten und Einrichtungen des Gesundheitssystems sollte dazu auch der Pressehandel zählen (im Wortlaut: Zeitungsverkauf).

Bei der rechtlichen Umsetzung dieser Vorgaben sind die verschiedenen Länder und Gebietskörperschaften dann allerdings unterschiedlich vorgegangen. Im Wortlaut der bayerischen Allgemeinverfügung hatte es keine Ausnahme für den Presseverkauf gegeben. Das wurde nun korrigiert. Der Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf wird als notwendige Infrastruktur eingestuft und bleibt deshalb erlaubt. Bietet ein Geschäft weitere Waren an, ist entscheidend, welche Sortimentsbestandteile überwiegen. Überwiegt der erlaubt Teil, also der Zeitungsverkauf oder ein Post- und Paketshop, dürfen die Betriebe alle Sortimente vertreiben, die sie gewöhnlich auch verkaufen. Wenn bei einem Betrieb der verbotene Teil des Sortiments überwiegt, soll der erlaubte Teil allein weiter betrieben werden können.“

Das gesamte Dokument ist hier zu finden.




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