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BTWE-Brief an die Bundesregierung vom 17. März 2020

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,
sehr geehrte/r Frau/Herr Bundesminister/in,
sehr geehrte/r Frau/Herr Ministerpräsident/in,

in der „Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland“ vom 16.03.2020 wird angekündigt, dass der Einzelhandel mit Lebensmitteln und zum Beispiel Zeitungen weiterhin gewährleistet werden soll.

Tabakwaren gehören unbedingt in den Kontext „Lebensmittel“, sie werden im Regelbedarfsermittlungsgesetz explizit neben Nahrungsmitteln und Getränken aufgeführt. Nur wenn die durchgehende Versorgung der Bevölkerung mit Tabakwaren und Nikotinprodukten durch den Tabakwaren-Einzelhandel als Nahversorger auf-rechterhalten wird, kann die Überlastung des Lebensmitteleinzelhandels durch 14 Millionen Raucher verhindert werden.

Zudem ist der Tabakwaren-Einzelhandel in vielen Fällen mit einem tiefen und breiten Presse-Sortiment Garant für die Versorgung der Bevölkerung mit Zeitungen und Zeitschriften, die in der Vereinbarung von Bundesregierung und Bundesländern explizit von Verkaufsverboten ausgenommen sind. Die weitere kontrollierte Öffnung unserer Nahversorger-Geschäfte senkt den Druck auf den Lebensmitteleinzelhandel und verhindert zu starke Menschenansammlungen vor und in den Märkten. Der klassische Lebensmitteleinzelhandel führt außer-dem nur ein Rumpfsortiment von Tabakwaren und Presse sowie nur wenige der potentiell risikoreduzierten Produkte.
Der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels fordert daher, dass seine Geschäfte auch bei flächendeckenden Schließungen weiterhin geöffnet bleiben, um die derzeit schon bestehenden massenhaften Ansammlungen im Lebensmittelhandel nicht weiter zu verstärken.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Löffler
BTWE-Präsident


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(uk) 17.03.2020






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