Ein weiterer Schritt in Richtung Jugendschutz ist getan: Die Branchenverbände Bundesverband Presse-Grosso, Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) und der Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) haben sich auf eine Erweiterung der Pressecodierung von Zeitungen und Zeitschriften geeinigt.
Die EAN-Codes von Presseprodukten mit beigefügten CDs, CD-ROMs oder DVDs, die mit einer Altersbeschränkung der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) oder Freiwilligen Selbstkontrolle der Unterhaltungssoftware (USK) gekennzeichnet sind, werden zusätzlich mit einem neuen „Jugendschutz-Präfix“ versehen.
Dies ermöglicht zusätzlich zu der visuellen Jugendschutzkennzeichnung eine softwaregesteuerte Erkennung beim Kassieren von Presse. Nach entsprechender Anpassung der Kassen-Software des Einzelhandels löst die neue Codierung im Zuge des Scanvorgangs an der Kasse ein akustisches und/oder optisches Signal aus, wodurch das Personal auf die erforderliche Sichtprüfung hingewiesen wird.
Der neue „Jugendschutz-Präfix wurde gemeinsam mit dem Dienstleistungsunternehmen GS1 Germany entwickelt und soll spätestens zum 1. Januar 2012 umgesetzt sein.
(ak) 11.07.2011
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