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Feuerwerksverkauf ab 28. Dezember

In diesem beginnt der Verkauf von Silvesterfeuerwerk am 28. Dezember. Bis einschließlich 31. Dezember dürfen Feuerwerkskörper wie Raketen. Party-Knaller, Schwärmer und Bengal-Artikel anderes Feuerwerk der Klasse II nur an über 18-Jährige verkauft werden, teilt Handelsverband (HDE) mit.

Die Ware darf nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn sie deutlich sichtbar, leicht lesbar, dauerhaft und in deutscher Sprache unter anderem mit folgenden Kennzeichnungen versehen ist: Bezeichnung des Gegenstandes, Name und Kontaktanschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs, Altersgrenze sowie CE-Kennzeichnung und Registriernummer.

Kleinstfeuerwerk der Klasse I, wie etwa Knallbonbons oder Wunderkerzen, darf der Einzelhandel das ganze Jahr über an Kunden abgeben, die älter als zwölf Jahre sind.


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(ak) 20.12.2019



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