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Fristverlängerung für Umstellung von Kassen

Aufschub für die Kassennachrüstung/ Foto: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de
Aufschub für die Kassennachrüstung/ Foto: Wolfgang Dirscherl / pixelio.de

Laut Gesetz müssten alle Registrierkassen ab dem 1. Januar 2020 zwingend mit einer Technischen Sicherheitseinrichtung zum Schutz gegen Manipulationen versehen sein. Wie dieses Sicherheitsmerkmal indes aussehen wird, ist noch nicht bekannt. Die Nachrüstung zehntausender Kassen innerhalb weniger Wochen dürfte mithin ein Ding der Unmöglichkeit sein, weshalb sich Bund und Länder offenbar auf „eine Nichtbeanstandungsregelung zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen bis zum 30. September geeinigt“. So steht es in einer Mitteilung des Handelsverbands Deutschland (HDE). Dort heißt es, dass „alle Einzelhändler, die es bis Ende des Jahres nicht schaffen, auf manipulationssichere Registrierkassen umzurüsten“ nun bis zum 30. September 2020 Zeit haben umzurüsten, und zwar „aufgrund technischer Probleme und erst kurzfristiger Klarheit, wie sich die Händler mit der neuen Regelung rechtssicher verhalten können“.

Der HDE geht davon aus, dass der Erlass kurzfristig im Bundessteuerblatt veröffentlicht wird. Zuvor hatte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat mitgeteilt, dass die für „die Wirtschaft wichtige Übergangsfrist“ beschlossen worden sei. „Die Neuregelung im Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen dient dem Zweck, Kassenbuchungen zu sichern und damit eine verlässliche Grundlage für eine gleichmäßige Besteuerung zu schaffen. Sie betrifft alle Betriebe, die ihre Bargeldeinnahmen mittels einer elektronischen Registrierkasse aufzeichnen. Mit einem Beschluss auf Bund-Länder-Ebene hat sich die Finanzverwaltung nun auf eine zeitlich befristete Nichtbeanstandungsregelung bis 30. September 2020 verständigt.“ Der bayerische Finanzminister Albert Füracker erklärte: „Niemand kann Unmögliches leisten. Die Übergangsfrist mindestens bis zum 30. September 2020 war dringend notwendig, um Klarheit für unsere Gastwirte und alle anderen bargeldintensiven Betriebe zu schaffen“.

HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth kommentiert: „Das ist gerade für die kleinen und mittelständischen Händler sehr wichtig. Denn sie brauchen mehr Zeit, um rechtssicher auf neue Kassensysteme umstellen zu können.“ Gleichwohl bleibt die Terminlage angespannt. "Die Unternehmen sollten jetzt so schnell wie möglich prüfen, ob sie aufgrund des Gesetzes Änderungen vornehmen müssen. Anschließend gehe es darum, möglichst frühzeitig Vorkehrungen zur Implementierung der technischen Sicherheitseinrichtung zu treffen", so Genth.


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(uk) 02.10.2019



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