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EU-Parlament verabschiedet Urheberrechtsreform

Das Europäische Parlament hat die umstrittene Novelle des Urheberrechts verabschiedet. Kontrovers diskutiert wurden im Vorfeld der Entscheidung insbesondere die Artikel 13 und 11. Jener sieht u. a. vor, dass Internetplattform vor der Veröffentlichung neuer Inhalte durch externe Nutzer prüfen müssen, ob diese Inhalte gegen Urheberrechte verstoßen. Allgemein wird erwartet, dass diese Plattformen – darunter Youtube, Instagram und viele andere – dieser Pflicht nur durch den Einsatz sogenannter Uploadfilter nachkommen können. Darin sehen Kritiker eine Gefahr für die freie Verbreitung von Meinungen und Content im Internet.

Artikel 11 regelt die Einführung eines Leistungsschutzrechts (auch Publishers' Right genannt), das Online-Plattformen dazu verpflichtet, mit anderen Online-Medienanbietern Übereinkünfte und gegebenenfalls Entgeltvereinbarungen zu schließen, wenn sie Inhalte dieser Medienanbieter in eigenen Online-Veröffentlichungen verwenden wollen.

Insbesondere die Einführung dieses Leistungsschutzrechts hatten die deutschen Verlegerverbände BDZV und VDZ vehement gefordert. Sie begrüßten entsprechend die heutige Entscheidung des Europäischen Parlaments.


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(sgo) 26.03.2019






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