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Mindestlohn soll auf steigen

Der in Deutschland geltende Mindestlohn wird zum Jahreswechsel voraussichtlich von aktuell 8,84 Euro auf 9,19 Euro je Zeitstunde angehoben. Ein Jahr später soll eine weitere Erhöhung der Lohnuntergrenze auf 9,35 Euro erfolgen. Das empfiehlt die Mindestlohn-Kommission in einem Beschluss vom 26. Juni 2018. Rechtlich bindend wird die Anpassung erst mit einer entsprechenden Rechtsverordnung der Bundesregierung. Diese gilt jedoch als Formsache.

Von der zweistufigen Mindestlohn-Erhöhung ab dem 1.1.2019 werden auch diejenigen Branchen unmittelbar betroffen sein, die bis Ende 2017 noch von einer Übergangsregelung profitiert hatten. Eine Ausnahmeregelung sah das Mindestlohngesetz beispielsweise für reine Zeitungszusteller vor. Hier wurde der Mindestlohn stufenweise angehoben, wobei nicht alle Verlage von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht hatten, z.B. weil der Arbeitsmarkt in ihrer Region ohnehin höhere Löhne erforderte oder weil die Zusteller neben Zeitungen damals bereits Zusatzprodukte zugestellt haben.Als Reaktion auf den Mindestlohn haben viele Verlagshäuser in den vergangenen Jahren ihre Logistik umgebaut. Durch die Mitnahme von Briefen, Zeitschriften oder auch Paketen sollen zusätzliche Deckungsbeiträge auf der sogenannten letzten Meile erzielt werden, um die flächendeckende Zustellung von Zeitungen gewährleisten zu können. Gleichzeitig haben Branchenverbände wie der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger, der Verband Deutscher Lokalzeitungen oder der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter in der Vergangenheit wiederholt darauf hingewiesen, dass das flächendeckende Zustellnetzwerk für Zeitungen in Gefahr sei, wenn es nicht vom Gesetzgeber geschützt werde.

Die Mindestlohn-Kommission berät im Zwei-Jahres-Rhythmus über die zukünftige Lohnhöhe und orientiert sich dabei an der allgemeinen Tarifentwicklung. Das ständige Gremium setzt sich aus einem Vorsitzenden, je drei Vertretern von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwei Wissenschaftlern zusammen.


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(jf) 28.06.2018






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