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Kabinett beschließt Tabakwerbeverbot

Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch ein Verbot von Außen- und Kinowerbung für Tabakprodukte ab 2020 beschlossen. Für Bundesminister Christian Schmidt ein "Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz".

Christian Mücke, Geschäftsführer des Deutschen Zigarettenverbandes (DZV, siehe Foto), sieht in dem Beschluss hingegen schlicht einen Verfassungsbruch: "Kaum hat das Bundesverfassungsgericht das BKA-Gesetz für verfassungswidrig erklärt, schreitet die Bundesregierung unbeirrt zum nächsten Verfassungsbruch. Mit dem Gesetzentwurf zum Tabakwerbeverbot werden gleich mehrere Grundrechte in bisher nie gekannter Intensität verletzt. Den geplanten Einschränkungen der Meinungsfreiheit, des Grundrechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und der Eigentumsgarantie des Grundgesetzes fehlt die verfassungsrechtliche Rechtfertigung. Nach Ansicht des renommierten Leipziger Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart fehlt dem Bund sogar die Gesetzgebungskompetenz für ein Verbot der Außenwerbung."

Wie Michael von Foerster, der Geschäftsführers des Verbands der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR), appelliert Mücke an die Mitglieder des Bundestages, den vorgeschlagenen Pfad nicht weiter zu verfolgen. "Das Anliegen des Gesundheitsschutzes darf nicht zu Entmündigung der Verbraucher führen", sagt von Foerster.

Für Jochen C. Gutzeit, Geschäftsführer des Fachverbandes Aussenwerbung (FAW), weist auf einen nachweislich falschen Kausalitätsschluss zwischen Tabakwerbung und -konsum hin: "Parteienwerbung macht aus Nicht-Wählern keine Wähler. Ebenso wenig wie Tabakwerbung aus Nicht-Rauchern Raucher und Bierwerbung aus Abstinenzlern Alkoholiker macht. Vielmehr schafft Werbung in all diesen Fällen Transparenz, beugt einer Monopolisierung von Märkten vor und verändert Marktanteile, nicht aber die grundsätzliche Einstellung für oder gegen ein Verhalten."

Auch der Markenverband und die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) kritisierten das Vorgehen scharf. Markenverband-Hauptgeschäftsführer Christian Köhler sagte: "Wer bereit ist, für ein Produkt im freien Wettbewerb die Kommunikation zu untersagen, ist gewillt den Wettbewerb zu zerstören, denn ohne Kommunikation gibt es keine Märkte. Zudem wird durch weitreichende Kommunikationsverbote die Funktion von Marken als Identitäts- und Orientierungssystem zerstört."


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(uk) 20.04.2016






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