News

Bundestag beschließt Tabakgesetz

Der Bundestag hat am heutigen Donnerstag die Umsetzung der europäischen Tabakproduktrichtlinie in deutsches Recht beschlossen. Wenn der Bundesrat im März zustimmt, steht der Umsetzung der Umsetzung der TPD in deutsches Recht zum 20. Mai nichts mehr im Weg. Damit werden unter anderem die Schockbilder auf den Packungen kommen und gleichzeitig Aromen verboten.

In einer ersten Stellungnahmen hat Reemtsma den Beschluss, und damit auch die Entscheidung gegen eine Fristverlängerung „mit Bedauern zur Kenntnis“ genommen und kritisiert, dass er bewusst die Schwächung von Produktionsstandorten in Kauf nehme. Die deutschen Werke würden im europäischen Binnenmarkt benachteiligt, weil in Polen und Rumänien Fristverlängerungen voraussichtlich im März beschlossen werden.

„Wir haben die Notwendigkeit für eine Fristverlängerung bis zuletzt immer wieder betont“, sagt Christian Cordes, Director Corporate Affairs. „Kostenintensive Investitionen können von der Wirtschaft erst nach Rechtssicherheit verlangt werden, die erst nach Abstimmung im Bundesrat eintritt. Die weniger als 90 Tage bis zum 20. Mai gleichen allein schon aus Kapazitätsgründen der hochspezialisierten, mittelständischen Zulieferer einer ‚Mission Impossible‘.“


zurück

(uk) 25.02.2016






Inhalt | Bestellung


Zeitschriften-Suche


Der Wegweiser zum erfolgreichen Presseverkauf