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GEMA bietet neuen Online-Service

Eine Veranstaltung kommt meistens erst mit Musik so richtig in Schwung. Doch die öffentliche Wiedergabe von Musik bedarf der Erlaubnis. Diese Erlaubnis erteilt die GEMA, die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Sie ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft. Das heißt: Komponisten, Textdichter und Musikverleger in Deutschland haben sich in dem wirtschaftlichen Verein GEMA zusammengeschlossen und ihn mit der Wahrnehmung ihrer Rechte beauftragt.

Um die Vergabe von Lizenzen für eine Veranstaltung einfach und problemlos zu ermöglichen, bietet die GEMA mit dem Tarifrechner einen neuen Online-Service an.

Der Kunde kann sich mit dem Tarifrechner unverbindlich und kostenlos über die gängigsten Vergütungssätze informieren oder die Musiknutzung direkt anmelden. Auch kurzfristige Anmeldungen sind mit dem neuen Portal möglich.
Das Online-Portal ermöglicht es aber auch schon bei der Planung einer Veranstaltung anzusetzen und verschiedene Musiknutzungen mit unterschiedlichen Eintrittspreisen zu kalkulieren und Tarifbeträge zu vergleichen.

Detaillierte Informationen zur GEMA finden Sie hier.  


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(ak) 16.05.2011






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