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Bundesregierung beschließt Tabakgesetz

Das Bundeskabinett hat den „Gesetzentwurf zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse“ beschlossen. Das lang erwartete Gesetz zur Umsetzung der neugefassten Tabakproduktrichtlinie sieht nun folgende Punkte vor:

- Text-Bild-Warnhinweise, also zusätzlich Schockbilder, auf Zigarettenpackungen, Feinschnitt und Wasserpfeifentabak
- Keine Schockbilder müssen Zigarren-, Zigarillo- und Schnupftabakpackungen tragen
- Charakteristische Aromen sind für Zigaretten und Feinschnitt verboten (mit Ausnahmen von Menthol, für das eine Übergangsfrist gilt)
- Werbeverbote werden in einem eigenen Gesetz geregelt
- Es gilt eine Abverkaufsfrist von einem Jahr

Die Produktion muss zum 21. Mai 2016 umgestellt werden, so sehen es die europäischen Vorschriften vor und daher müsse der Bundestag diese umsetzen. Die Frist sei in der Tat knapp bemessen, sagt Christian Schmidt, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft. Er habe beim zuständigen EU-Gesundheitskommissar daher um eine Fristverlängerung gebeten. Diese sei aber nicht möglich.


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(uk) 17.12.2015






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