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Verkaufsboykott: Mitteldeutscher Presse Vertrieb kündigt Pressebelieferung

Die Mitteldeutsche Presse Vertrieb GmbH & Co. KG, Mörsdorf, hat einem ihrer Einzelhandelskunden, dem Edeka-Markt Heymer in Chemnitz, zum 22. Mai die Belieferung mit Presse gekündigt. Grund für die Maßnahme war die Weigerung von Heymer, die Tageszeitung BILD im Geschäft anzubieten.

Den Verkaufsboykott startete das Einzelhandelsunternehmen am 30. März. Als Grund schrieb Heymer auf seiner Facebookseite, man wolle "unprofessionellem Journalismus keine Plattform mehr geben". Dabei bezog das Unternehmen sich auf die Berichterstattung der BILD über den Absturz des Germanwings-Flugzeugs am 24. März dieses Jahres und dessen Hintergründe. An der Berichterstattung - nicht nur von BILD - war seinerzeit von vielen Seiten Kritik geübt worden.

"Wir nehmen Kritik an BILD immer ernst - jeder ist frei, zu entscheiden, ob er BILD lesen möchte", teilte eine Sprecherin der Axel Springer SE, Berlin, des Verlags von BILD, dazu mit. "Ein Zeitungshändler hat, abgesehen von seiner persönlichen Meinung, aber eine wichtige Funktion: Mit seiner Auslage ermöglicht er seinen Kunden, die Medienvielfalt in Deutschland überhaupt in Anspruch nehmen und sich ihre eigene Meinung bilden zu können. Wir bedauern deshalb ganz besonders, dass wir den Händler bislang davon nicht überzeugen konnten. Wir werden in jedem Fall weiterhin das Gespräch mit ihm suchen, um im Sinne der Leser eine Lösung zu finden."

Der Geschäftsführer des Mitteldeutschen Presse Vertriebs Robert F. Steinbauer war für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Rechtlich dürfte das Vorgehen der Pressegroßhandlung unstrittig sein: In den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, die zwischen dem Presse-Grosso-Betrieb und dem Einzelhändler vereinbart werden, wird der Einzelhändler üblicherweise dazu verpflichtet, sämtliche vom Presse-Grosso gelieferten Titel in seiner Verkaufsstelle zu präsentieren. Im Gegenzug darf der Einzelhändler nicht verkaufte Exemplare nach Ende der Angebotszeit an die Pressegroßhandlung remittieren, wofür er eine Gutschrift erhält.


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(sgo) 29.05.2015






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