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Rätselmacher Stefan Heine gewinnt Rechtsstreit um Wordle-Marke

Der deutsche Rätselmacher Stefan Heine darf weiterhin das Worträtsel Wordle in Deutschland anbieten. Das Landgericht Hamburg entschied gegen die US-Zeitung New York Times und stärkte damit die Rechte des Hamburger Verlegers.

Die New York Times Company kaufte Anfang 2022 die Rechte am Online-Rätselspiel Wordle von dem amerikanischen Spiele-Entwickler Josh Wardle - für 1,2 Mio. Dollar. Die New York Times erkannte das große Potenzial von Wordle und meldete die Markenrechte für Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt in München (DPMA) an. Das geschah am 1. Februar 2022. Am gleichen Tag meldete auch Stefan Heine beim DPMA die Markenrechte für Wordle. Das führte zum Streit und zum Prozess.

Das Landgericht Hamburg sah keine „prioritätsbesseren“ bei der New York Times und wies die Klage auf Unterlassung gegen Stefan Heine ab. Also dürfen beide in Deutschland die Marke Wordle nutzen.