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POS
Abkürzung für Point of Sale. Im Pressevertrieb ist dies die einzelne Presseverkaufsstelle.
Partwork
Sammelwerk mit periodisch erscheinenden Einzelteilen, die wie Zeitschriftenausgaben vertrieben werden. Der Umfang des Gesamtinhalts des Sammelwerkes und damit die Gesamtzahl der Ausgaben, die vertrieben werden, liegt vor Erscheinen der ersten Ausgabe fest. In vielen Fällen gehören zu dem Partwork Sammelmappen bzw. -ordner, die mit der ersten Ausgabe vertrieben werden.
Periodikum
Ein Periodikum ist ein in regelmäßigen Zeitabständen veröffentlichtes Presseprodukt, das inhaltlich eine wiederkehrende Grundlinie verfolgt und sich an eine bestimmte Zielgruppe richtet.
Objekte mit vierteljährlicher, 2-monatlicher, monatlicher, 14-täglicher, wöchentlicher bis täglicher Erscheinungsweise fallen unter diese Definition.
Bei einigen Titeln wird das periodische Erscheinen zu bestimmten Jahreszeiten durch die Herausgabe von Doppelnummern unterbrochen.
Phasenvertrieb
Vertriebsverfahren, bei dem zunächst nur eine bestimmte Region beliefert wird. Nach Ablauf der Angebotszeit und Rückführungder Remission in Ganzstücken erfolgt der Vertrieb in einer zweiten oder weiteren „Phase“, d.h. in einer weiteren Region. Dabei werden die wieder verwendbaren Remittenden aus der ersten Phase (Zweitauflage) mit ausgeliefert. Der Phasenvertrieb wird von vereinzelten Verlagen für bestimmte Titel aus ihrem Programm noch praktiziert, z. B. bei Roman- und Rätselheften.
Platzierungsvorgaben
Bei einigen Zeitschriften – insbesondere im Bereich der Special Interest Titel – ist es für den Einzelhändler nicht leicht, sie im Presseregal der richtigen Objektgruppe zuzuordnen. Hier sind entsprechende Platzierungsvorgaben sinnvoll.
Platzierungswettbewerb
Händlerwettbewerb, bei dem der Einzelhändler für die besonders gute Platzierung eines Titels im Angebot eine kleine Prämie erhält oder einen Preis gewinnen kann. Wegen der notwendigen Neutralität des Handels sind Platzierungswettbewerbe nur in der Form legitim, dass sie sich auf die Einordnung eines Titels in die „richtige“ Titelgruppe beziehen.
Pocket-Format
„Handtaschenformat“. Kleinformat bei Zeitschriften

Preisbindung

Unter Preisbindung versteht man die Festlegung eines verbindlichen Verkaufspreises, der vom Handel eingehalten werden muss. Die Preisbindung beim Vertrieb für Presseerzeugnisse ist die wichtigste Voraussetzung für die Sicherung der Pressevielfalt und Angebotsdichte. Ein aus Angebot und Nachfrage gebildeter Preis würde zu erheblichen örtlichen Preisunterschieden und damit zu einer Beschränkung des Vertriebs auf lukrative Objekte in absatzstarken Gebieten führen. Die Folge wären erhebliche Lücken in der flächendeckenden Versorgung des Marktes.

Die Forderung nach der Überall-Erhältlichkeit von Presse kann aber wirksam nur durchgesetzt werden, wenn neben dem Endverkaufspreis auch der Abgabepreis des Großhandels an den Einzelhandel gebunden und damit ein Wettbewerb im Handel ausgeschlossen wird. Ein positiver Nebeneffekt der Preisbindung ist, dass im Einzelhandel die sonst aufwendige Preisauszeichnung entfällt.

Die Preisbindung ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig. Die Möglichkeit der Preisbindung für Presseerzeugnisse ist daher eine Ausnahme, mit der der Gesetzgeber den besonderen Anforderungen der durch Artikel 5 GG geschützten Informations- und Meinungsfreiheit Rechnung trägt. Sie ergibt sich aus § 30 GWB als Ausnahmeregelung vom Verbot der Preisbindung. Die Preisbindung basiert auf vertraglichen Vereinbarungen (Preisbindungsvertrag bzw. Preisbindungsrevers) mit dem Pressehandel. Beim Vertrieb über den Groß- und Einzelhandel bindet der Verlag den Grossisten und dieser den Einzelhändler vertraglich an die Einhaltung des Abgabepreises bzw. des Endverkaufspreises. Man spricht auch von vertikaler Preisbindung oder Preisbindung der zweiten Hand. In unmittelbarem Zusammenhang mit der Preisbindung steht die Verwendungsbindung, d.h. der Handel wird verpflichtet, die Ware ausschließlich einer bestimmten Verwendung zuzuführen, sie also nur über den Vertriebsweg anzubieten, für den sie bestimmt ist. Der Verlag ist als Preisbinder verpflichtet, die Lückenlosigkeit der Preisbindung zu überwachen.


Presse-Grosso
Wichtigste Vertriebssparte mit rund 50 Prozent Anteil im Pressemarkt.
Es gibt in Deutschland derzeit 76 Grossofirmen (Stand 01.01.2007) mit 92 Vertriebsgebieten (Vertriebsregionen). Jeder Grossist hat in seinem Gebiet bzw. seinen Gebieten das Alleinauslieferungsrecht. In zwei Vertriebsregionen (Berlin, Hamburg) gibt es zwei Grossisten, von denen jeder dann nur für einen Teil der Verlage und Titel (Objekttrennung) das Alleinauslieferungsrecht wahrnimmt.
Das Grosso-System hat sich für Pressevielfalt und Angebotsdichte bewährt. Der Grossist fungiert als Bindeglied zwischen den Verlagen und dem Einzelhandel. Es werden insgesamt 119.700 Einzelhändler (Stand: 2007) beliefert. Die Zahl der ausgelieferten Titel beträgt bis zu über 4.000.
Der Umsatz des Presse-Grosso mit Presse zu Nettoabgabepreisen an den EH betrug 2006 rund 2,7 Milliarden Euro.
Auf Basis des Dispositionsrechts hat der Grossist den Weisungen des Verlages zu folgen und diese Weisungen auch gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen. Man spricht in diesem Zusammenhang vom „derivativen Dispositionsrecht“ oder der „Dispositionsverantwortung“ des Grossisten. Die Grossisten ohne Verlagsbeteiligung sind im Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e.V., Köln, zusammengeschlossen, die Grossisten mit Verlagsbeteiligung in der Arbeitsgemeinschaft Pressevertrieb (APV).

Presse-Kombinationsprodukte

Sammelbegriff für Presse mit Gadgets, Beigaben oder Zusatznutzen bzw. für Koppelprodukte. Gemeint sind damit Zugaben, die mit der Zeitung bzw. Zeitschrift gegeben werden, um die Attraktivität für den Käufer zu erhöhen. Beispiele sind Broschüren, CDs, DVDs, Videos, Lippenstifte, Schmuckstücke, Broschüren, Kochlöffel usw. In der Regel sind diese Beigaben mit dem Presseprodukt gemeinsam eingeschweißt (On-Packs, Covermounts). Für die Preisbindung des Presseprodukts sind die Zugaben unproblematisch, solange das Presseprodukt im Vordergrund steht. Bei elektronischen Datenträgern (CD-ROM, DVD, Video) als Beigabe sind die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes zu beachten. 


Quelle: VDZ Vertriebslexikon
Herausgeber: VDZ Zeitschriften Akademie
Das vollständige Vertriebslexikon kann bestellt werden unter:
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