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DT-Control
Freiwillige Selbstkontrolle im Pressevertrieb in der Trägerschaft des Bundesverbandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriftengrossisten, des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger, des Verbandes Deutscher Bahnhofsbuchhändler und des Arbeitskreises Zeitungs- und Zeitschriften- Vertrieb im Bundesverband des Tabakwareneinzelhandels
mit Sitz in München.

DT-Control nimmt Prüfanträge von Verlagen, Herstellern, Vertriebsfirmen, etc. entgegen und verteilt diese an fachkundige, insbesondere im Bereich jugendschutzrelevanter Beurteilung erfahrene Gutachter. Die Gutachter
sind von DT-Control zur Einhaltung von Prüfgrundsätzen verpflichtet und beurteilen die eingesandten Datenträger wie folgt:
• zum freien Vertrieb geeignet
• nur zum beschränkten Vertrieb geignet (nicht über Kioske und sonstige Verkaufsstellen, die in der Regel vom Kunden
nicht betreten werden), in Ladengeschäften nur in einer für Jugendliche nicht zugänglichen Form
• kein Vertrieb möglich
• nach Änderung genau angegebener Inhalte zum freien Vertrieb geeignet
Eine Kennzeichnung oder Empfehlung nach Altersgruppen erfolgt nicht.
Discounter
Betriebsform des Handels mit eng begrenztem Sortiment von Waren mit hoher Umschlagshäufigkeit, einfacher Warenpräsentation und (aggressiver) Niedrigpreispolitik. Insbesondere für die so genannten Hard Discounter
gilt der weitgehende Verzicht auf Markenartikel und entsprechend das Angebot starker Eigenmarken. Softdiscounter sind dem gegenüber Geschäfte mit einer ausgewogenen Mischung von Markenartikeln und Eigenmarken. In Deutschland gibt es rund 15.000 Discounterfilialen. Ihr Umsatzanteil ist stetig gewachsen: 2006 betrug er 39,7 Prozent am gesamten Lebensmitteleinzelhandel.
Display
Grundsätzlich ein aus Karton, Kunststoff etc. hergestelltes Werbemittel zur auffälligen und verkaufsfördernden (Zweit-)platzierung einer Ware im Verkaufsraum. Im Pressevertrieb auch Regalschalen, Kassenkörbchen etc., Displays als Warenträger sollen insbesondere die Bereitschaft zum Impulskauf fördern. Darüber hinaus gibt es auch reine Werbedisplays ohne Warenbestückung, lediglich mit einem Motiv- und Textaufdruck.
Dispositionsrecht
Da der Verlag wegen des Remissionsrechts des Groß- und Einzelhandels das volle Absatzrisiko trägt, hat er zwangsläufig das Recht, die Liefermenge zu bestimmen. Das Dispositionsrecht gibt dem Verlag die Möglichkeit, bei Einführung eines Presseerzeugnisses in den Markt die Startauflage und den Erstverkaufstag zu bestimmen.
Nach Abschluss einer angemessenen Einführungsphase wird die Liefermenge von Verlag und Grosso gemeinsam einreguliert, d.h. anhand der erreichten Verkäufe neu bemessen.
Der Grossist ist an die Weisungen des Verlages gebunden. Er trägt die Verantwortung dafür, dass die ihm anvertrauten Zeitungen und Zeitschriften des Verlages
• von jedem dafür in Frage kommenden Einzelhändler seines Gebiets in bedarfsgerechter Menge bestmöglich angeboten
werden,
• nur zu dem vom Verlag festgesetzten Preis und nicht vor dem verbindlichen Erstverkaufstag angeboten werden und
• innerhalb der vom Verlag festgelegten Fristen remittiert und vom Einzelhändler bezahlt werden.
Da der Grossist die Weisungen des Verlages gegenüber dem Einzelhandel durchzusetzen hat, spricht man in diesem
Zusammenhang vom „abgeleiteten Dispositionsrecht“ oder „derivativen Dispositionsrecht“ des Grossisten.
Doppelangebotsbrücke
Spezieller Warenträger im Presseregal für TV-Zeitschriften. Die Doppelangebotsbrücke bietet die Möglichkeit neben der aktuellen Ausgabe (mit dem künftigen TV-Programm) auch die letzte Ausgabe mit dem Programm der laufenden Programmwoche mit anzubieten. Insbesondere an dem auf den EVT folgenden Wochenende werden dadurch mit der
alten Ausgabe noch Zusatzverkäufe erzielt.
Quelle: VDZ Vertriebslexikon
Herausgeber: VDZ Zeitschriften Akademie
Das vollständige Vertriebslexikon kann bestellt werden unter:
http://www.zeitschriften-akademie.de


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