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Tabakhersteller kommentieren australisches Urteil: „Plain Packaging verstärkt nur illegalen Handel“

Nach der Entscheidung in Australien zur Rechtmäßigkeit von Einheitsverpackungen und drastischen Werbeverboten warnt die Tabakindustrie vor möglichen unerwünschten Konsequenzen des Plain Packagings und betont zugleich, das Urteil lasse kaum Rückschlüsse auf die kommende Tabak-Produktrichtlinie in Europa zu, da die rechtlichen Rahmenbedingungen anders seien.
Am Mittwoch hatte des Obersten Gerichtshofs Australien die restriktiven Auflagen, die ab Dezember gelten, bestätigt. Die einheitlichen olivgrünen Verpackungen mit optisch dominanten abschreckenden Warnbildern und deutlich verkleinerten Logos stellen derzeit die weltweit wohl weitestgehende Einschränkung von Markenrechten legaler Produkte dar.

Entsprechend harsch sind auch die Kommentare der Industrie: „Bei solchen Maßnahmen wie Einheitsverpackungen und Co. geht es nicht mehr um Aufklärung. Denn es existieren ja bereits große, nicht zu übersehene Warnhinweise, die sehr deutlich und unmissverständlich über die Risiken des Rauchens aufklären“, erklärte Reemtsma-Sprecherin Svea Milena Schröder heute in einem Rundfunkinterview. „Hier erfolgt aus unserer Sicht ein Dammbruch, der die Zerstörung unserer Marken bedeutet und auch nicht bei Tabakprodukten halt machen wird. Dagegen werden wir uns natürlich entschieden wehren.“

Keine belastbaren Beweise für die Wirksamkeit von Einheitsverpackungen

Die Gründe warum Menschen mit dem Rauchen beginnen, seien komplex, argumentiert die Vertreterin des Hamburger Traditionsunternehmens. Bislang hätten noch keinerlei belastbare Beweise dafür vorgelegt werden können, die dafür sprechen, dass Menschen durch Einheitsverpackungen weniger rauchen würden. „Ich finde Aufklärung absolut notwendig und sinnvoll“, so Schröder. „Aber ich finde auch, dass eine Regierung den Mut haben  sollte - Aufklärung vorausgesetzt -  die Bürger selbst entscheiden zu lassen, ob sie rauchen wollen oder nicht.“

Bei British American Tobacco zeigt man sich „im höchsten Maße enttäuscht“ von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs des Australischen Bundes. „Wir sind nach wie vor überzeugt, dass die staatliche Verordnung von Plain Packaging nicht nur eine schlechte gesetzgeberische Handschrift trägt, sondern in den nächsten Jahren auch viele ungewollte Folgen nach sich ziehen wird“, heißt es aus dem Unternehmen. BAT verweist auf den illegalen Tabakhandel sowie einen drohenden Preisverfall für Tabakprodukte, da Wettbewerb nicht mehr über die unterschiedlichen Markenversprechen, sondern nur noch über den Preis ausgetragen werden könnte. Sinkende Preise führen aber am Ende dazu, dass mehr geraucht wird und gleichzeitig die Steuereinnahmen sinken.  „Einheitliche Verpackungen sind kinderleicht zu fälschen“, erklärt auch Svea Milena Schröder. „In Deutschland ist schon jetzt jede 5. Zigarette unversteuert bzw. illegal geraucht. Und bei den Zigaretten kontrolliert keiner die Inhaltsstoffe noch Jugendschutzmaßnahmen. Vom erheblichen Verlust für die Staatskasse durch die fehlenden Steuer-Einnahmen ganz zu schweigen.“

Andere rechtliche Rahmenbedingungen in Europa

Angesichts des laufenden Prozesses in Brüssel zur Novellierung der Tabakproduktrichtlinie verweist BAT in seiner Erklärung darauf, dass das Urteil in Australien „ausschließlich im Zusammenhang mit dem australischen Staatsrecht zu sehen“ sei. „Die Gerichte der EU und ihrer Mitgliedstaaten, die Plain Packaging in Erwägung ziehen, würden sich innerhalb eines völlig veränderten gesetzlichen Rahmens bewegen“, erklärt Dr. Ralf Leinweber, Head of Corporate Communications bei der British American Tobacco (Industrie) GmbH. „Insbesondere müssten die Beteiligten verschiedene Verpflichtungen eingehen: So müssten sie einen einheitlichen Umgang mit Markenrechten etablieren und garantieren, die grundlegenden Eigentums- und Ausdrucksrechte von Unternehmen gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention respektieren und zudem den freien Warenverkehr innerhalb der EU sicherstellen.“

Mehr Info zum Urteil und eine spannende Diskussion der Leser bei Spiegel Online


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(is) 17.08.2012






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