Die Kündigung, mit der die Bauer Vertriebs KG, Hamburg, im Herbst 2008 ihren Lieferauftrag an das Presse-Grosso-Unternehmen Heinz-Ulrich Grade KG, Elmshorn, zu Ende Februar 2009 beendete, ist rechtmäßig. Das entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshof in seinem Urteil, das am 24.10.2011 verkündet wurde. Ausführlich dazu berichtet dnv-online.net
Ebenfalls auf dnv-online.net: Reaktionen auf das BGH-Urteil
(is) 25.10.2011
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