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Entscheidung über zukünftige Mindestlohnhöhe soll voraussichtlich Ende Juni fallen

Seit Januar 2015 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro. Das entsprechende Gesetz (MiLoG) sieht eine regelmäßige Anpassung der Lohnuntergrenze vor. Zuständig dafür ist die Mindestlohn-Kommission, die sich aus stimmberechtigten Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie beratenden Wissenschaftlern zusammensetzt.

Laut MiLoG muss das ständige Gremium bis Ende Juni festlegen, wie hoch die Lohnuntergrenze ab dem 1. Januar 2017 ausfällt. Dabei soll sich die Kommission an der Entwicklung der Tariflöhne orientieren. Das Handelsblatt berichtet, dass die Entscheidung voraussichtlich am 28. Juni fallen wird. Mit Blick auf die aktuelle Lohnentwicklung in Deutschland, rechnet die Wirtschaftszeitung vor, dürfte der Mindestlohn künftig unter 8,80 Euro bleiben. Allerdings fordern Gewerkschaftsvertreter einen deutlich höheren Stundenlohn.

Die zukünftige Lohnuntergrenze für Zeitungszusteller bleibt von der Entscheidung der Mindestlohn-Kommission noch für ein weiteres Jahr unberührt. Für die Branche gilt eine Ausnahmeregelung, derzufolge die Lohnhöhe in drei Schritten auf das allgemeine Mindestohn-Niveau angehoben wird. In diesem Jahr liegt der gesetzliche Mindestlohn für Zusteller demnach bei 7,23 Euro. 2017 sollen es 8,50 Euro pro Stunde sein.

Zum Handelsblatt-Bericht "Anstehende Erhöhung sorgt für Streit" geht es hier


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(jf) 17.06.2016






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