Der Bundesrat war die letzte Hoffnung vieler Tabakhersteller: Aber auch er hat das Gesetz zur Umsetzung der neuen europäischen Tabakproduktrichtlinie nicht gestoppt, sondern es ohne weitere Diskussion angenommen.
Zwar hat die Länderkammer zusätzlich eine Aufforderung an die Bundesregierung beschlossen, sie solle sich bei der EU-Kommission dafür einsetzen, den Herstellern ausreichend Zeit für die Produktionsumstellung einzuräumen, und zwar eine Übergangsfrist von 15 Monaten. Dies haben Bundesregierung und Bundestag allerdings bereits abgelehnt.
Damit ist die letzte parlamentarische Hürde für Schockbilder, Aromenverbot & Co. genommen. Ab 20 Mai darf in Deutschland nicht mehr nach alten Standards produzier werden. Die gesamte Tabakindustrie muss innerhalb von zwei Monaten die Produktion umstellen. Der Abverkauf der Bestände darf noch ein Jahr lang erfolgen.
(uk) 18.03.2016
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