News

Weiter E-Zigaretten verkaufen?

Ein Urteil verunsichert die Branche. Nachdem der Bundesgerichtshof in einer Grundsatzentscheidung den Handel mit einigen Liquids verboten hat, sucht der Handel nach einer Position, wie sie mit dem Urteil umgehen soll. Denn das Urteil bezieht sich darauf, dass Liquids, die aus Rohtabak gewonnenes Nikotin enthalten, als Tabakprodukte einzustufen sind. Und für diese sind die in Liquids enthaltenen Stoffe wie Glycerin oder Ethanol derzeit nicht zugelassen.

Das ändert sich allerdings in drei Monaten, wenn das neue Tabakgesetz in Kraft treten wird. E-Zigaretten-Liqudis ohne Nikotin und mit Nikotin, das aus anderen Gewächsen gewonnen wird – das ist zum Beispiel aus Paprika oder Kartoffeln möglich –, dürfen ohnehin weiter verkauft werden.

Wie soll nun der Handel reagieren? Die Stellungnahme des Bundesverband des Tabakwaren-Einzelhandels (BTWE) lautet: „Auch wenn sich durch die neue Rechtslage das BGH-Urteil nur auf einen kurzen Zeitraum beschränkt, bis die neuen Regelungen für E-Zigaretten auf Basis der EU-Tabakproduktrichtlinie in Deutschland greifen, muss das BGH-Urteil ernst genommen werden. Der BTWE hofft sehr, dass die deutschen Behörden den kurzen Zeitraum bis zur Umsetzung der EU-Richtlinie mit Blick auf das BGH-Urteil mit Augenmaß begleiten. Aber Fakt ist: Händler, die im Übergangszeitraum gegen das BGH-Urteil verstoßen, begehen nicht nur eine Ordnungswidrigkeit, sondern erfüllen einen Straftatbestand, der im Zweifel den Staatsanwalt auf den Plan ruft. Solange die neue TPD-Richtlinie nicht in Kraft getreten ist, gilt das jetzige BGH-Urteil."

Der Konzern British American Tobacco (BAT) wird mit dem Roll-out seiner E-Zigarettenmarkt Vype fortfahren. Ralf Wittenberg (Foto), Sprecher der Geschäftsführung von BAT, hält den Verkauf von Vype weiterhin für erlaubt. Und das aus drei Gründen. Erstens gelte das Urteil lediglich unmittelbar für die an dem Verfahren Beteiligten und habe keine allgemeingültige Gesetzeswirkung. Zweitens widerspäche es elementar früheren, höchstrichterlichen Entscheidungen. Und drittens widerspräche das Urteil eindeutig dem gesetzgeberischen Willen. Das vor kurzem geänderte Jugendschutzgesetz erlaube ausdrücklich den Verkauf von E-Zigaretten an Erwachsene. Zudem erlaube auch die bereits im Mai 2014 in Kraft getretene europäische Tabakproduktrichtlinie ausdrücklich den Verkauf von nikotinhaltigen Liquids. Die deutsche Regierung habe eine 1:1-Umsetzung angekündigt, und die Richtlinie soll zum 21. Mai 2016 in Kraft treten.


zurück

(uk) 11.02.2016






Inhalt | Bestellung


Zeitschriften-Suche


Der Wegweiser zum erfolgreichen Presseverkauf