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DZV und VdR kritisieren Werbeverbotspläne

Der Deutsche Zigarettenverband (DZV) und der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) haben scharf gegen den Referentenentwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur nationalen Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie (TPD) protestiert. Er sieht laut Presseberichten ein komplettes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse vor.

Dies würde einen eklatanten Bruch des Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD darstellen, kritisiert der DZV. Die Koalitionsvereinbarung schreibe grundsätzlich eine 1:1-Umsetzung von EU-Vorgaben vor, um die deutsche Wirtschaft nicht mit weitergehenden Vorschriften zu belasten. DZV-Geschäftsführer Jan Mücke (Foto: DZV) kritisiert: „Erstmals dürfte damit in Deutschland für ein legales Produkt nicht mehr geworben werden. Damit würde für eine ganze Branche künftig eine beispiellose Wettbewerbsbeschränkung in Kraft treten, die in absehbarer Zeit auch auf andere kritisierte Konsumgüter wie Alkohol oder zucker- oder fettreiche Lebensmittel ausgeweitet werden dürfte."

Die Begründung für das Werbeverbot, nämlich jugendschutzpolitische Erwägungen, hält Mücke für unsinnig. In Deutschland geht die Zahl der jugendlichen Raucher stärker zurück als in Ländern mit Werbeverbot, zum Beispiel Frankreich oder Großbritannien. "Ein Tabakwerbeverbot hat keinen signifikanten Einfluss auf die Raucherquote und ist als jugendschutzpolitisches Präventionsinstrument offensichtlich ungeeignet", folgert Mücke. Aus diesem Grund sei ein gesetzliches Verbot auch aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zulässig.

Ähnlich sieht es Michael von Foerster, der Geschäftsführer des VdR: „Die erfreulicherweise seit Jahren konstant rückläufigen Zahlen bei Jugendlichen Rauchern zeigen, dass Aufklärung und Prävention den richtigen Weg in Sachen Jugendschutz weisen. Totale Werbeverbote führen in freien Gesellschaften oft zu unerwünschten Trotzreaktionen.“

„Das von der Bundesregierung geplante totale Werbeverbot für Tabakwaren ist ein massiver Eingriff in den freien Wettbewerb und die Kommunikationsmöglichkeit über ein legales Produkt“, sagt Michael von Foerster. Mücke ergänzt: „Die Freiheit zu werben, ist für jedes Unternehmen von grundlegender Bedeutung, damit es um Marktanteile konkurrieren kann. Werbung ist ein wesentliches Element des Wettbewerbes und ein Hilfsmittel, um mit erwachsenen Konsumenten zu kommunizieren. In einer freiheitlichen Rechtsordnung muss gelten: Wer ein legales Produkt herstellt, muss seine Kunden informieren können."


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(uk) 29.06.2015






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