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Edeka: Kartellamt untersagt die Übernahme der Kaiser’s-Filialen

Das Bundeskartellamt hat den Erwerb von rund 450 Kaiser’s Tengelmann-Filialen durch den Lebensmittelfilialisten Edeka untersagt. Das Vorhaben hätte nach Auffassung des Amtes zu einer erheblichen Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen auf zahlreichen ohnehin stark konzentrierten regionalen Märkten und Stadtbezirken im Großraum Berlin, in München und Oberbayern sowie in Nordrhein-Westfalen geführt. Mit der Übernahme von Kaiser’s Tengelmann wären die Auswahl- und Ausweichmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort stark eingeschränkt und aufgrund der Beseitigung einer bedeutenden Wettbewerbskraft für die verbliebenen Wettbewerber zukünftig entsprechende Preiserhöhungsspielräume eröffnet worden. Auch im Bereich der Beschaffung hätte das Vorhaben wettbewerbliche Probleme verursacht.

Andreas Mundt (Bild: Bundeskartellamt), Präsident des Bundeskartellamtes, erläuterte die Entscheidung: "In diesem Fall kommt es vor allem auf die Marktverhältnisse vor Ort an. Der Verweis auf den relativ geringen bundesweiten Marktanteil von Kaiser’s Tengelmann geht an der Sache vorbei. Niemand fährt zum Einkaufen quer durch Deutschland oder auch nur quer durch eine Großstadt. In vielen Stadtteilen der Metropolen Berlin, München und Düsseldorf sowie einigen Markträumen in Oberbayern und NRW ist Kaiser’s Tengelmann der stärkste Wettbewerber von Edeka und Rewe, so dass dessen Ausscheiden die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucher vor Ort erheblich reduzieren würde."

Die nach der Abmahnung des Vorhabens von den Beteiligten vorgelegten Kompromissvorschläge waren nach Ansicht der Behörde nicht geeignet, die vom Bundeskartellamt festgestellten wettbewerblichen Probleme auf den betroffenen Märkten zu lösen.

Die Untersagung ist noch nicht rechtskräftig; die Beteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.


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(sgo) 02.04.2015






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