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Drei Ohrfeigen für die staatlichen E-Zigaretten-Bekämpfer

„Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Revisionsverfahren entschieden, dass nikotinhaltige Flüssigkeiten (sog. Liquids), die mittels elektronischer Zigaretten (sog. E-Zigaretten) verdampft und inhaliert werden, keine Arzneimittel sind und dementsprechend die E-Zigarette selbst kein Medizinprodukt ist.“ Sogar lapidar und bürokratisch kalt beschreibt eine Pressemitteilung des Gerichts, was in Nordrhein-Westfalen ein hoch emotionales Thema ist und den Schlussstrich zieht unter einer Diskussion, die stellvertretend für ganz Deutschland in NRW geführt wurde.
Liquids für E-Zigaretten sind keine Arzneimittel und fallen damit auch nicht unter die Verkaufsbeschränkungen, die für Arzneimittel gelten. Und weil das so ist, darf auch keine staatliche Stelle vor dem Handel und Verkauf von E-Zigaretten und Liquids warnen und darauf hinweisen, dass nikotinhaltige Liquids nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürften – wie es das NRW-Gesundheitsministerium getan. Das Oberverwaltungsgericht untersagte dem Land diese Äußerung. Sie sei rechtswidrig gewesen, verletzte die Händler in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung und beeinträchtige deren Wettbewerbsposition.
Der Verband des eZigarettenhandels hat auf das Urteil schnell reagiert und rief alle Händler und Hersteller in Deutschland zu einer Schadenersatzklage gegen das Land Nordrhein-Westfalen auf. VdeH-Vorsitzender Dac Sprengel argumentiert: "Gesundheitsministerin Steffens (Barbara Steffens (Die Grünen), Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter in NRW, die Red.) hat einen persönlichen Feldzug gegen die eZigarette auf Kosten der Steuerzahler geführt und ist nun endgültig damit gescheitert. Der Handel ist 2012 massiv eingebrochen und konnte sich in den letzten zwei Jahren nur allmählich wieder von dieser unsäglichen Kampagne erholen. Frau Steffens trägt die Verantwortung für diese Entwicklung und auch für die hoffentlich breite Klagewelle der Händler, die davon betroffen waren."


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(uk) 21.11.2014






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