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BDZV kritisiert die Politik für das Mindestlohngesetzt

Auf der heutigen Jahrespressekonferenz hat der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) die Politik deutlich für das in der vergangenen Woche beschlossene Mindestlohngesetz kritisiert. Die gemeinsam mit Arbeitsministerin Andrea Nahles ausgehandelte Erleichterung für Mini-Jobber in der Zustellung bei den Sozialbeiträgen war überraschend nicht berücksichtigt worden. Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff wendete sich dabei ausdrücklich gegen die CDU/CSU-Fraktion, die buchstäblich in letzter Minute auf die letztendlich beschlossene Regelung gedrängt hatte, bei der die Verlage in zwei Stufen ab 2017 den vollen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro zahlen müssen.

"Wer kurz vor Toresschluss ein monatelang geprüftes Modell vom Tisch wischt, der macht sich unglaubwürdig", sagte Wolf. Die Beteiligten hätten keine Folgeabschätzungen für das Gesetz gemacht.

Jetzt wartet die Zeitungsbranche auf eine Rechtsverordnung, die genauer erläutert, wie das Mindestlohngesetz anzuwenden ist. Der BDZV will erst einmal abwarten, wie die Verlage mit dem Gesetz umgehen und die Folgen dokumentieren. Erst dann soll über eine mögliche Klage am Bundesverfassungsgericht entschieden werden.


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(fm) 08.07.2014






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