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Verband des eZigarettenhandels legt Reinheitsgebot fest

Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) hat, nach eigenen Angaben, die Inhaltsstoffe für eZigaretten verbindlich festgelegt, um damit die Sicherheit für die Konsumenten zu maximieren.

"Während die EU noch in den Startlöchern der eZigaretten-Regulierung steckt, geht der Verband weiterhin voran und schafft Tatsachen. Das Reinheitsgebot verdrängt alle unseriösen Anbieter, die mit der Gesundheit ihrer Kunden spielen und unterstreicht das Verantwortungsbewusstsein der Branche" sagt Dac Sprengel, der Vorsitzende des VdeH. "Dieses Modell ist so simpel und effektiv wie das Reinheitsgebot für Bier und hoffentlich genauso erfolgreich."

Nach Informationen des Verband des eZigarettenhandels  sind für eZigarettenliquids zulässige Inhaltsstoffe Propylenglykol, Glycerin, Wasser und Nikotin in Arzneibuchqualität (USP/ EP) sowie lebensmittelzugelassene Aromen auf Wasserbasis ohne bekannte Inhalationsrisiken.

"Außer diesen fünf Zutaten hat keine Substanz etwas in den Liquids zu suchen. Auch die Verbände weltweit haben bereits signalisiert, dem deutschen Vorbild folgen zu wollen. Damit ist die häufig gestellte Frage beantwortet, was denn überhaupt in den Liquids sei." so Sprengel weiter.

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(ak) 07.11.2013






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