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BGH: Grosso-Verhandlungsmandat kartellrechtlich zulässig

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am 6. Oktober in dritter und vorerst letzter Instanz entschieden, dass das zentrale Verhandlungsmandat der Bundesverbandes Presse nicht gegen das Kartellrecht in Deutschland in Deutschand verstösst. Der Kartellsenat des BGH hat damit der Revision des Bundesverbandes Presse-Grosso aus Köln gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zugunsten der Bauer Vertriebs KG aus Hamburg stattgegeben. Damit hat der fünfjährige Rechtsstreit zwischen dem Hause Bauer und dem Presse-Grosso sein Ende in Deutschland gefunden.

Damit ist es dem Grosso-Verband auch künftig erlaubt, für seine Mitgliedsfirmen sowie auch alle weiteren deutschen Grosso-Unternehmen zentrale Verhandlungen mit den Verlagen und Nationalvertrieben über Konditionen und Preise für die Belieferung des Einzelhandels in Deutschland mit Presseprodukten zu führen und auch die entsprechenden Vereinbarungen zu treffen.

"Das Urteil ist ein Meilenstein für unsere bunte deutsche Medienlandschaft. Es sichert den freien Marktzutritt für alle Verlage zu vergleichbaren Bedingungen", erklärte Frank Nolte, 1. Vorsitzender des Bundesverbandes Presse-Grosso, nach der Verkündung der Entscheidung.

Gegen die jahrelange Praxis hatte sich die Bauer Vertriebs KG mit einer Klage vor dem Landgericht Köln gewandt und dort 2012 auch Recht bekommen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Frühjahr 2014 im Revisionsverfahren das Urteil des LG Düsseldorf bestätigt.

Deutlich verstimmt erklärt Andreas Schoo, Konzerngeschäftsleiter der Bauer Media Group via Presse-Info: "Wir sehen das Urteil als eine Fehlentscheidung an und werden Konsequenzen in den nächsten Tagen prüfen."

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(uk) 07.10.2015






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